Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Die Leistungsphase 4 der Genehmigungsplanung nach HOAI spielt eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung eines Bauprojekts auf die Beantragung von Genehmigungen. In dieser Phase werden die Planunterlagen detailliert ausgearbeitet, um den Anforderungen der zuständigen Genehmigungsbehörden zu entsprechen. Der Architekt oder Ingenieur erstellt die erforderlichen Bauanträge und Bauvorlagen, die alle relevanten Informationen über das geplante Bauvorhaben enthalten. Dazu gehören beispielsweise Grundrisse, Schnitte, Ansichten, technische Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen. Diese Unterlagen dienen dazu, den Bauherrn und das Bauvorhaben umfassend darzustellen und den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein wichtiger Teil der Leistungsphase 4 ist die Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Planunterlagen. Der Architekt oder Ingenieur stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind und dass die Unterlagen den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Auf diese Weise minimiert er das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen seitens der Genehmigungsbehörden.

Darüber hinaus berät der Architekt oder Ingenieur den Bauherrn bei Auflagen und Vorschriften, die von den Genehmigungsbehörden gestellt werden. Er unterstützt den Bauherrn dabei, mögliche Anpassungen oder Ergänzungen an den Planunterlagen vorzunehmen, um den Genehmigungsprozess zu erleichtern. Durch diese enge Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass das Bauvorhaben alle rechtlichen und baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Der Architekt oder Ingenieur übernimmt auch die Kommunikation mit den Genehmigungsbehörden. Er reicht die Planunterlagen fristgerecht ein und steht in Kontakt mit den zuständigen Behörden, um Rückfragen zu beantworten und erforderliche Nachweise zu erbringen. Diese professionelle und kooperative Herangehensweise trägt dazu bei, einen reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten. Das Hauptziel der Leistungsphase 4 der Genehmigungsplanung ist es, die erforderlichen Genehmigungen für das Bauvorhaben zu erhalten und somit den Start der eigentlichen Bauphase vorzubereiten. Durch eine sorgfältige Ausarbeitung der Planunterlagen, die Einhaltung der behördlichen Vorschriften und eine effektive Kommunikation mit den Genehmigungsbehörden wird ein wichtiger Grundstein für den erfolgreichen Fortgang des Projekts gelegt.

Grundleistungen:

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Einreichen der Vorlagen
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Besondere Leistungen:

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren

Unterlagen für den Bauantrag

  1. Baubeschreibung
  2. Vollmacht für den Entwurfsverfasser
  3. Angaben zur Gebäudeklasse
  4. Anlagen zum Bauantrag
    1. Deckblatt
    2. Bebaute Flächen
    3. Ermittlung und Anzahl der Vollgeschosse
    4. Berechnungen der vorhandenen und geplabteb Baumassen
    5. Wohnflächenberechnung nach WoFiv
    6. Nutzflächen nach DIN 277
  5. Statistik zur Baugenehmigung
  6. Amtliche Karte 1:5.000
  7. Einfacher Lageplan 1:500
  8. Entwurfszeichnungen 1:100 (Grundrisse. Schnitte, Ansichten)